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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
 
Street-parts
Inhaber Heiko Söldner,
Hauptstraße 45, 97483 Eltmann-Limbach
 
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
 
 
1. Allgemeines/Vertragsabschluss
 
Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn street-parts den Auftrag durch Lieferung der Wa­re, bzw. durch Zusendung einer Auftragsbestätigung - auch in Textform - annimmt.
 
2. Preise und Zahlungsbedingungen
 
2.1.
Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung.
 
2.2 .
Alle Preise die im Internetshop angegeben sind, enthalten die Mehrwertsteuer in der je­wei­li­gen gesetzlichen Höhe und verstehen sich zzgl. Versandkosten, gegebenenfalls Nach­nah­me­ge­büh­ren. Alle übrigen Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe und zzgl. Versandkosten, gegebenenfalls Nach­nah­me­ge­büh­ren. Je nach Versandart errechnen sich die Versandkosten in Abhängigkeit von Größe, Gewicht und Anzahl der Pakete.
 
2.3.
Rechnungen sind sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn street-parts über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zah­lungs­ver­zu­ges ist street-parts berechtigt, Verzugszinsen für Verbraucher in Höhe von 5 Prozentpunkten und für Unternehmer in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem je­wei­li­gen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage wird keine Haftung über­nom­men.
 
Ab einem Auftragswert von 1000,00 € ist Vorkasse in Höhe von 50 % des Kaufpreises zu leis­ten, zahlbar sofort nach Auftragsbestätigung netto ohne Abzug, Rest sofort nach Lie­fe­rung ohne Abzug. Die Produktion beginnt mit dem Erhalt der Vorkasse.
 
2.4.
Zurückbehaltungsrechte bestehen nur, soweit der Gegenanspruch auf dem gleichen Ver­trags­ver­hält­nis beruht und dieser rechtskräftig festgestelIt oder von street-parts an­er­kannt worden ist.
 
3. Lieferfrist
 
3.1.
Alle Artikel, die ab Lager sofort verfügbar sind, werden in der Regel innerhalb des nächs­ten Werk­ta­ges auf den Versandweg gebracht. Sind Artikel nicht sofort verfügbar, so dass sich die Lieferzeit ver­zö­gert, wird street-parts den Besteller davon un­ver­züg­lich unterrichten.
Bei einer grösseren Abnahmemenge wird die jeweilige Lieferzeit in Abhängigkeit des Auf­trag­sum­fangs von street-parts individuell festgelegt.
 
3.2.
Die Lieferfrist beqinnt im Falle eines Verbrauchsqüterkaufs mit Ablauf der in Ziffer 5.be­stimm­ten Frist, andernfalls mit Auftragsbestätigung.
 
3.3.
Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Bestelleralle Angaben und Un­ter­la­gen über­ge­ben hat, welche für die Ausführung des Auftrages notwendig sind.
 
3.4.
Gerät street-parts mit der Lieferung in Verzug, so ist die Schadensersatzpflicht im Fal­le leichter Fahr­läs­sig­keit auf den vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf 0,5% des Warenwertes der Lie­fe­rung pro Woche, insgesamt jedoch höchstens 5%des Wa­ren­wer­tes der Lieferung, begrenzt. Wei­ter­ge­hen­de Schadensersatzansprüche be­ste­hen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder gro­ber Fahrlässigkeit beruht.
 
4. Lieferung, Versand, Gefahrübergang
 
4.1.
Teillieferungen sind zulässig, soweit dies dem Besteller zumutbar ist.
 
4.2.
Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma kann street-parts nach eigenem Ermessen bestimmen, sofern der Besteller keine aus­drück­li­chen Weisungen erteilt.
 
4.3.
Im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen vom Spediteur an den Besteller übergeben wird. Der Besteller hat of­fen­sicht­li­che Transportschäden beim Spediteur oder Fracht­füh­rer binnen fünf Werktagen zu rügen und dies street-parts mitzuteilen, um An­sprü­che geltend machen zu können.
 
5. Widerrufsbelehrung
 
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Grün­den in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf über­las­sen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frü­hes­tens nach Erhalt die­ser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Emp­fän­ger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ers­ten Teil­lie­fe­rung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB i. V. m. § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die recht­zei­ti­ge Ab­sen­dung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
 
Street-parts, Inhaber Heiko Söldner, Hauptstraße 45, 97483 Eltmann-Limbach
Tel:09522/5184, Fax: 09522/5185, E-Mail: info@street-parts.de.
 
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zu­rück­zu­ge­wäh­ren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kön­nen Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in ver­schlech­ter­tem Zustand zurück gewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wert­er­satz leis­ten. Für eine durch die be­stim­mungs­ge­mä­ße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie kei­nen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sa­chen sind auf unsere Gefahr zu­rück­zu­sen­den. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tra­gen, wenn die gelieferte Ware der be­stell­ten entspricht und wenn der Preis der zu­rück­zu­sen­den­den Sache einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem hö­he­ren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder ei­ne vertraglich vereinbarte Teilzahlung er­bracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ih­nen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Ta­gen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Wi­der­rufs­be­leh­rung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Wi­der­rufs­frist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.
 
Ihre Street-parts
 
 
6. Kulanzrücknahme / Annahmeverweigerung
 
6.1.
Nach Ablauf der ein MonatWiderrufsfrist oder bei Bestellern, die nicht Ver­brau­cher i.S.d. §13 BGB sind, erfolgt eine Warenrücknahme nur bei nachweislich falscher Be­lie­fe­rung. Bei Umtausch-, Rücknahme- oder Gutschriftersuchen, deren Ursache street-parts nicht zu vertreten hat, liegt die Ab­wick­lung im Ermessen von street-parts. Grund­sätz­li­che Voraussetzung hierfür ist die ord­nungs­ge­mä­ße Beschaffenheit der Wa­re und deren wiederverkaufsfähiger Zustand. Der zu er­war­ten­de Er­stat­tungs­be­trag er­gibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Einangs zu erzielenden Wie­der­ver­kaufs­prei­ses, abzüglich einer Storno-/Bearbeitungsgebühr von 10%des Rechnungsbetrags.
 
6.2.
Nimmt ein Besteller, der nicht Verbraucher i.S.d. §13 BGB ist, die verkaufte Ware nicht ab, so ist street-parts berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 50% des Kaufpreises, im Falle von Waren, die nach Kundenspezifikation angerfertigt wer­den oder eindeutig auf die persönlichen Be­dürf­nis­se zugeschnitten sind 100 %, als pau­scha­li­sier­ten Schadens- und Aufwendungsersatz zu ver­lan­gen, es sei denn, der Be­stel­ler weist nach, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich ge­rin­ge­rer Höhe ent­stan­den ist. Im Falle eines darüber hinausgehenden Schadens behält sich street-parts das Recht vor, diesen geltend zu machen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Ma­ße, wie der Besteller nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.
Für die Dauer des Annahmeverzugs des Bestellers ist street-parts berechtigt, die Lie­fer­ge­gens­tän­de auf Gefahr des Bestellers bei sich, bei einer Spedition oder einem La­ger­hal­ter einzulagern. Wäh­rend der Dauer des Annahmeverzugs hat der Besteller an street-parts für die entstehenden La­ger­kos­ten ohne weiteren Nachweis pro Monat pau­schal 15,- Euro zu bezahlen. Im Falle darüber hi­naus­ge­hen­der Lagerkosten, behält sich street-parts das Recht vor, diese geltend zu machen.
 
7. Eigentumsvorbehalt
 
7.1.
Street-parts behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Be­zah­lung aller For­de­run­gen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wech­sel­kos­ten, Fi­nan­zie­rungs­kos­ten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Ver­hal­ten des Bestellers ist street-parts be­rech­tigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Zu­rück­nah­me sowie in der Pfändung der Vor­be­halts­sa­che liegt kein Rücktritt vom Ver­trag.
 
7.2.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter, hat der Besteller street-parts un­ver­züg­lich schrift­lich zu benachrichtigen.          
 
7.3.
Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für street-parts vor­ge­nom­men. Wird die Kaufsache mit anderen, street-parts nicht ge­hö­ren­den Gegenständen, ver­ar­bei­tet, so erwirbt street-parts das Miteigentum an der neu­en Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Ge­gen­stän­den zur Zeit der Verarbeitung.
 
7.4.
Der Verbraucher ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu ver­kau­fen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritten aus der Wei­ter­ver­äu­ße­rung in Höhe des Faktura-Endbetrages an street-parts ab.
 
 
8. Gewährleistung / Haftungsausschluss
 
8.1.
Street-parts gewährleistet für eine Dauer von 12 Monaten ab Lieferdatum, dass die Lie­fer­ge­gens­tän­de nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haf­tung für normale Ab­nut­zung ist ausgeschlossen. Unwesentliche Abweichungen von Far­be, Abmessungen und/oder an­de­ren Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware be­grün­den keinerlei Ansprüche des Be­stel­lers, insbesondere nicht auf Ge­währ­leis­tung.
 
8.2.
Street-parts übernimmt keine Gewähr für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder un­sach­ge­mä­ßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder feh­ler­haf­ter oder nach­läs­si­ger Behandlung entstanden sind.
 
 
8.3.
Offensichtliche Mängel sind spätestens ·binnen zwei Wochen nach Empfang der Lie­fe­rung schrift­lich, anzuzeigen; anderenfalls sind hierfür alle Mängelansprüche aus­ge­schlos­sen.
Im kaufmännischen Verkehr gilt qemäß § 377 HGB die unverzüqliche Rügepflicht.
 
8.4.
Ist der Besteller Verbraucher i.S.d. §13 BGB, so ist er nach seiner Wahl zur Gel­tend­ma­chung ei­nes Rechts auf Mängelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier Ware be­rech­tigt (Nacherfüllung). Im Rahmen der Lieferung mangelfreier Ware gilt der Tausch in höherwertigere Produkte bereits jetzt als akzeptiert. Ist die gewählte Art der Nach­er­fül­lung mit unverhältnismäßig hohen Kosten ver­bun­den, beschränkt sich der Anspruch auf die jeweils verbliebene Art der Nacherfüllung. Wei­ter­ge­hen­de Rechte, ins­be­son­de­re die Rückgängigmachung des Kaufvertrags, können nur nach Ab­lauf einer an­ge­mes­se­nen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nach­er­fül­lung geltend gemacht werden.
 
8.5.
Ist der Besteller Unternehmer, so ist street-parts wahlweise zur Mängelbeseitigung oder Lieferung man­gel­frei­er Ware im Sinne des §439 BGB berechtigt. Sollte der Un­ter­neh­mer Auf­wen­dungs­er­satz i. S. d. §478 II BGB fordern, beschränkt sich dieser auf max. 2 % des ursprünglichen Wa­ren­werts.
 
8.6
Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie treten keine neuen Ge­währ­leis­tungs-­/Garantiefristen in Kraft; §203 BGB bleibt unberührt.
 
8.7.
Mit Ausnahme der Haftung für eine Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sind wei­ter­ge­hen­de Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchem Rechtsgrund - aus­ge­schlos­sen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ins­be­son­de­re haftet street-parts nicht für ent­gan­ge­nen Gewinn oder sonstige Ver­mö­gens­schä­den des Bestellers. Vorstehende Haf­tungs­be­frei­ung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vor­satz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zu­ge­si­cher­ten Eigenschaft, Ver­let­zung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, so­wie An­sprü­chen nach §§1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Für die Wiederherstellung von Da­ten haftet street-parts nicht, es sei denn, dass der Verlust vorsätzlich oder grob fahr­läs­sig ver­ur­sacht wurde und der Besteller sichergestellt hat, dass eine Da­ten­si­che­rung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden kön­nen.
 
8.8.
Die Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen ist im Einzelnen in den aktuellen, je­der Lieferung bei­lie­gen­den bzw. im Internetshop unter www.street-parts.de hinterlegten Rücksende- und Ser­vi­cein­for­ma­tio­nen geregelt.
 
9. Rücktritt bei Vermögensverschlechterung
 
Street-parts ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn bekannt wird, dass Zahlungs­einstellung, die Eröffnung des Insolvenz- oder gerichtlichen Ver­gleichs­ver­fah­rens, die Ablehnung der Insolvenz mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete An­halts­punk­te über eine Verschlechterung in den Ver­mö­gens­ver­hält­nis­sen des Bestellers vorliegen.
 
10. Verwendung von Kundendaten
 
Street-parts ist aufgrund ausdrücklicher Erklärung des Bestellers berechtigt, alIe Da­ten, die die Ge­schäfts­be­zie­hun­gen mit dem Besteller betreffen, gemäß dem Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz zu ver­ar­bei­ten.
 
11. Ausfuhrgenehmigung
 
Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendige Zustimmungen des Bun­des­am­tes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind vom Besteller im eigenen Namen und auf ei­ge­ne Kosten einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Besteller nicht, vom Vertrag zu­rück­zu­tre­ten.
 
12. Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht
 
12.1.
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechts­strei­tig­kei­ten; einschließlich Wech­sel- und Scheckklagen, Bamberg vereinbart; street-parts ist auch berechtigt, am Sitz des Be­stel­lers zu klagen.
 
12.2.
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser All­ge­mei­nen Ge­schäfts­be­din­gun­gen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Un­wirk­sa­me Be­stim­mun­gen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die dem angestrebten wirt­schaft­li­chen Zweck der unwirksamen Bedingung möglichst nahe kom­men.
 
 
12.3.
Für die vertraglichen Beziehungen gilt das deutsche Recht.
Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Verbrauchers anwendbar sein, sofern es sich um zwingende ver­brau­cher­recht­li­che Bestimmungen handelt.
Stand 24.04.2008
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