Street-parts
Inhaber Heiko Söldner,
Hauptstraße 45, 97483 Eltmann-Limbach
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines/Vertragsabschluss
Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn street-parts den Auftrag durch Lieferung der Ware, bzw. durch Zusendung einer Auftragsbestätigung - auch in Textform - annimmt.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1.
Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung.
2.2 .
Alle Preise die im Internetshop angegeben sind, enthalten die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe und verstehen sich zzgl. Versandkosten, gegebenenfalls Nachnahmegebühren. Alle übrigen Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe und zzgl. Versandkosten, gegebenenfalls Nachnahmegebühren. Je nach Versandart errechnen sich die Versandkosten in Abhängigkeit von Größe, Gewicht und Anzahl der Pakete.
2.3.
Rechnungen sind sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn street-parts über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist street-parts berechtigt, Verzugszinsen für Verbraucher in Höhe von 5 Prozentpunkten und für Unternehmer in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage wird keine Haftung übernommen.
Ab einem Auftragswert von 1000,00 € ist Vorkasse in Höhe von 50 % des Kaufpreises zu leisten, zahlbar sofort nach Auftragsbestätigung netto ohne Abzug, Rest sofort nach Lieferung ohne Abzug. Die Produktion beginnt mit dem Erhalt der Vorkasse.
2.4.
Zurückbehaltungsrechte bestehen nur, soweit der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und dieser rechtskräftig festgestelIt oder von street-parts anerkannt worden ist.
3. Lieferfrist
3.1.
Alle Artikel, die ab Lager sofort verfügbar sind, werden in der Regel innerhalb des nächsten Werktages auf den Versandweg gebracht. Sind Artikel nicht sofort verfügbar, so dass sich die Lieferzeit verzögert, wird street-parts den Besteller davon unverzüglich unterrichten.
Bei einer grösseren Abnahmemenge wird die jeweilige Lieferzeit in Abhängigkeit des Auftragsumfangs von street-parts individuell festgelegt.
3.2.
Die Lieferfrist beqinnt im Falle eines Verbrauchsqüterkaufs mit Ablauf der in Ziffer 5.bestimmten Frist, andernfalls mit Auftragsbestätigung.
3.3.
Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Bestelleralle Angaben und Unterlagen übergeben hat, welche für die Ausführung des Auftrages notwendig sind.
3.4.
Gerät street-parts mit der Lieferung in Verzug, so ist die Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf 0,5% des Warenwertes der Lieferung pro Woche, insgesamt jedoch höchstens 5%des Warenwertes der Lieferung, begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
4. Lieferung, Versand, Gefahrübergang
4.1.
Teillieferungen sind zulässig, soweit dies dem Besteller zumutbar ist.
4.2.
Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma kann street-parts nach eigenem Ermessen bestimmen, sofern der Besteller keine ausdrücklichen Weisungen erteilt.
4.3.
Im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen vom Spediteur an den Besteller übergeben wird. Der Besteller hat offensichtliche Transportschäden beim Spediteur oder Frachtführer binnen fünf Werktagen zu rügen und dies street-parts mitzuteilen, um Ansprüche geltend machen zu können.
5. Widerrufsbelehrung
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB i. V. m. § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Street-parts, Inhaber Heiko Söldner, Hauptstraße 45, 97483 Eltmann-Limbach
Tel:09522/5184, Fax: 09522/5185, E-Mail: info@street-parts.de.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufsbelehrung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.
Ihre Street-parts
6. Kulanzrücknahme / Annahmeverweigerung
6.1.
Nach Ablauf der ein MonatWiderrufsfrist oder bei Bestellern, die nicht Verbraucher i.S.d. §13 BGB sind, erfolgt eine Warenrücknahme nur bei nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch-, Rücknahme- oder Gutschriftersuchen, deren Ursache street-parts nicht zu vertreten hat, liegt die Abwicklung im Ermessen von street-parts. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist die ordnungsgemäße Beschaffenheit der Ware und deren wiederverkaufsfähiger Zustand. Der zu erwartende Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Einangs zu erzielenden Wiederverkaufspreises, abzüglich einer Storno-/Bearbeitungsgebühr von 10%des Rechnungsbetrags.
6.2.
Nimmt ein Besteller, der nicht Verbraucher i.S.d. §13 BGB ist, die verkaufte Ware nicht ab, so ist street-parts berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 50% des Kaufpreises, im Falle von Waren, die nach Kundenspezifikation angerfertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind 100 %, als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der Besteller weist nach, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Im Falle eines darüber hinausgehenden Schadens behält sich street-parts das Recht vor, diesen geltend zu machen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Besteller nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.
Für die Dauer des Annahmeverzugs des Bestellers ist street-parts berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Bestellers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Besteller an street-parts für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 15,- Euro zu bezahlen. Im Falle darüber hinausgehender Lagerkosten, behält sich street-parts das Recht vor, diese geltend zu machen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1.
Street-parts behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers ist street-parts berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
7.2.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter, hat der Besteller street-parts unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
7.3.
Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für street-parts vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, street-parts nicht gehörenden Gegenständen, verarbeitet, so erwirbt street-parts das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
7.4.
Der Verbraucher ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritten aus der Weiterveräußerung in Höhe des Faktura-Endbetrages an street-parts ab.
8. Gewährleistung / Haftungsausschluss
8.1.
Street-parts gewährleistet für eine Dauer von 12 Monaten ab Lieferdatum, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware begründen keinerlei Ansprüche des Bestellers, insbesondere nicht auf Gewährleistung.
8.2.
Street-parts übernimmt keine Gewähr für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind.
8.3.
Offensichtliche Mängel sind spätestens ·binnen zwei Wochen nach Empfang der Lieferung schriftlich, anzuzeigen; anderenfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen.
Im kaufmännischen Verkehr gilt qemäß § 377 HGB die unverzüqliche Rügepflicht.
8.4.
Ist der Besteller Verbraucher i.S.d. §13 BGB, so ist er nach seiner Wahl zur Geltendmachung eines Rechts auf Mängelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier Ware berechtigt (Nacherfüllung). Im Rahmen der Lieferung mangelfreier Ware gilt der Tausch in höherwertigere Produkte bereits jetzt als akzeptiert. Ist die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, beschränkt sich der Anspruch auf die jeweils verbliebene Art der Nacherfüllung. Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrags, können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.
8.5.
Ist der Besteller Unternehmer, so ist street-parts wahlweise zur Mängelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier Ware im Sinne des §439 BGB berechtigt. Sollte der Unternehmer Aufwendungsersatz i. S. d. §478 II BGB fordern, beschränkt sich dieser auf max. 2 % des ursprünglichen Warenwerts.
8.6
Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie treten keine neuen Gewährleistungs-/Garantiefristen in Kraft; §203 BGB bleibt unberührt.
8.7.
Mit Ausnahme der Haftung für eine Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Insbesondere haftet street-parts nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüchen nach §§1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Für die Wiederherstellung von Daten haftet street-parts nicht, es sei denn, dass der Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde und der Besteller sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
8.8.
Die Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen ist im Einzelnen in den aktuellen, jeder Lieferung beiliegenden bzw. im Internetshop unter www.street-parts.de hinterlegten Rücksende- und Serviceinformationen geregelt.
9. Rücktritt bei Vermögensverschlechterung
Street-parts ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn bekannt wird, dass Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Insolvenz- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung der Insolvenz mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über eine Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers vorliegen.
10. Verwendung von Kundendaten
Street-parts ist aufgrund ausdrücklicher Erklärung des Bestellers berechtigt, alIe Daten, die die Geschäftsbeziehungen mit dem Besteller betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.
11. Ausfuhrgenehmigung
Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendige Zustimmungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind vom Besteller im eigenen Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten.
12. Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht
12.1.
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten; einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, Bamberg vereinbart; street-parts ist auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.
12.2.
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bedingung möglichst nahe kommen.
12.3.
Für die vertraglichen Beziehungen gilt das deutsche Recht.
Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Verbrauchers anwendbar sein, sofern es sich um zwingende verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.
Stand 24.04.2008 |